FCC-Geschenke-Mitgliedschaft

Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt. Mit der FCC-Geschenke-Mitgliedschaft gibst Du deine Leidenschaft zum FCC weiter und trägst dazu bei, die FCC-Familie wachsen zu lassen. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulares bekommst du von uns einen Gutschein per Post zugeschickt. Auf der Rückseite des Gutscheins kannst du den Namen für den/ die Empfänger/in eintragen, den Gutschein direkt verschenken und, neben uns, auch andere Personen glücklich machen.

Der/ die Beschenkte kann sich ganz einfach online über das Formular „Online-Mitgliedsantrag zur passiven Mitgliedschaft“ als Mitglied anmelden und dabei die Gutscheinnummer des geschenkten Gutscheins im entsprechenden Feld angeben. Dabei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass sich der Beschenkte auch vor bzw. zu dem Quartal anmeldet, welches beim Kauf der Geschenke-Mitgliedschaft ausgewählt wurde.

 Der Gutschein für die Geschenke-Mitgliedschaft gilt dann für ein Jahr. Sobald sich die beschenkte Person mit der entsprechenden Gutscheinnummer angemeldet hat, gilt die geschenkte Mitgliedschaft. Nach Ablauf des ersten Jahres, in dem der Schenker die Mitgliedsbeiträge bezahlt, werden die anfallenden Mitgliedsbeiträge direkt von dem beschenkten Mitglied eingezogen, wenn die Mitgliedschaft fortgeführt wird und eine entsprechende Kündigung laut Vorgaben der Satzung des FC Carl Zeiss Jena e. V. nicht eingegangen ist. 

Mitgliedschaftgutschein

Mitgliedschaftgutschein

Monatlicher Beitrag als Vereinsmitglied
Angaben des Beschenkten
Persönliche Angaben des Käufers
Bankdaten zur Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den FC Carl Zeiss Jena e.V. widerruflich, meinen monatlichen Mitgliedsbeitrag zzgl. der einmaligen Beitrittsgebühr in Höhe von 5,00 € von folgendem Konto vierteljährlich einzuziehen. Hiermit nehme ich zudem zur Kenntnis, dass der Gutschein für ein Jahr gilt, sprich die verschenkte Mitgliedschaft ab Anmeldung für ein Jahr gilt. Danach werden die anfallenden Mitgliedsbeiträge direkt von dem Mitglied eingezogen, wenn die Mitgliedschaft fortgeführt wird und eine entsprechende Kündigung laut Vorgaben der Satzung des FC Carl Zeiss Jena e. V. nicht eingegangen ist.
Bei Antrag auf Mitgliedschaft im Supporters Club ermächtige ich den Supporters Club ebenfalls widerruflich zum Einziehen des dort fälligen Mitgliedsbeitrages.
Wichtige Hinweise

Datenschutz: Mit diesem Mitgliedsantrag übermitteln Sie uns verschiedene personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist der FC Carl Zeiss Jena e.V. Zweck der Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der Mitgliedsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Die Daten werden für Vereinszwecke gespeichert und verarbeitet. Hierzu gehört auch die Übermittlung deiner personenbezogenen Daten an die direkten und mittelbaren Tochtergesellschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. (z.B. die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH) sowie an die jeweiligen Sportverbände (z.B. TFV etc.), soweit dies für die Mitgliedschaft oder die Sportausübung erforderlich ist. Außerdem möchten wir Sie zukünftig über ähnliche Angebote aus der FCC-Welt informieren, welche für Sie von Interesse sein könnten. Wenn Sie dieses nicht möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zu widersprechen. Bitte nutzen Sie dafür die folgende Mailadresse: mitgliederverwaltung@fc-carlzeiss-jena.de.

Bankdaten zur Einzugsermächtigung: Ich ermächtige den FC Carl Zeiss Jena e.V., fällige Mitgliedsbeiträge gemäß der Beitragsordnung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom FC Carl Zeiss Jena e.V. auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Anerkennung der Vereinsregularien: Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung und den Ordnungen des Vereins. Der Austritt aus dem Verein kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die FCC-Card (Mitgliedsausweis) zurück zu geben. Gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet. Die Satzung des FC Carl Zeiss Jena kann jederzeit in der aktuellsten Fassung unter www.fc-carlzeiss-jena.de/verein/mitglied-werden.html eingesehen werden.

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